Ein Treppenhaus neu zu streichen, ist eine Frage der Beanspruchung – und ein Stück WEG-Verfahren. Bring Umzüge kennt beide Seiten und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Rechtliches, Intervalle & Material
WEG-Beschluss nötig
Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum – ein Neuanstrich braucht daher in der Regel einen Beschluss der Eigentümerversammlung, keine Einzelentscheidung. Das ist ein anderes Thema als die Schönheitsreparaturen eines ausziehenden Mieters, die separat zu betrachten sind.
Wann neu streichen?
Als Richtwert: bei starker Frequentierung (mehr als 8 Einheiten) alle 3–5 Jahre, bei mittlerer Frequentierung (4–8 Einheiten) alle 5–8 Jahre, bei geringer Frequentierung (unter 4 Einheiten) alle 8–12 Jahre.
Die richtige Farbe
Für stark frequentierte Treppenhäuser empfehlen wir eine abriebfeste, gut abwaschbare Farbe (Nassabriebklasse 1 oder 2), die dem täglichen Durchgangsverkehr standhält.
Mehr zu unseren Malerarbeiten finden Sie unter Malerarbeiten bzw. Malerarbeiten in Berlin.
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