Bevor Sie beim Auszug renovieren, lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Rechtslage – sie verlangt oft weniger, als der Mietvertrag suggeriert. Bring Umzüge hilft Ihnen, Klarheit zu bekommen und übernimmt auf Wunsch die Renovierung.
Was Sie wirklich renovieren müssen
Viele Klauseln sind unwirksam
Zahlreiche standardmäßige Schönheitsreparaturen-Klauseln in Mietverträgen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) tatsächlich unwirksam.
Renovierter Zustand bei Einzug entscheidend
Mieter sind in der Regel nur dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn sie die Wohnung bereits renoviert oder nahezu renoviert übernommen haben.
Starre Fristen & Abgeltungsklauseln
Starre Fristenpläne („alle 3/5 Jahre neu streichen“) sowie Abgeltungsklauseln gelten nach BGH-Rechtsprechung ebenfalls überwiegend als unwirksam.
Wir helfen Ihnen einzuordnen, wann eine Renovierung rechtlich tatsächlich erforderlich ist – und wann Sie sich lediglich freiwillig dafür entscheiden, etwa im Hinblick auf die Kaution oder um Streit zu vermeiden. Mehr zu unseren Malerarbeiten finden Sie unter Malerarbeiten bzw. Malerarbeiten in Berlin.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an
Unverbindlich, transparent und in wenigen Minuten erledigt.