Eine Nachlassauflösung ist eine besonders sensible Aufgabe. Bring Umzüge begleitet Sie in dieser Situation mit der Diskretion und dem Respekt, die sie verdient – ohne Zeitdruck, ohne aufdringliche Ansprache.
Rechtliches zur Nachlassauflösung
Wer betreten und räumen darf
Rechtlich dürfen die Wohnung des Verstorbenen nur Erben mit einem Erbschein oder eine Person mit einer über den Tod hinaus gültigen Vollmacht betreten, räumen oder das Mietverhältnis kündigen.
Ein häufiges Missverständnis
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod – die Erben treten von Gesetzes wegen in das Mietverhältnis ein, haben aber nach § 580 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Tod.
Ablauf
Die Kosten trägt in der Regel die Erbengemeinschaft. Sie können die Auflösung selbst übernehmen oder ein professionelles Unternehmen beauftragen, das Ihnen den Ablauf abnimmt – ganz in Ihrem Tempo.
Mehr zu unseren Entrümpelungsleistungen finden Sie unter Entrümpelung bzw. Entrümpelung in Berlin.
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